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Partnervereinbarung

1. Allgemeines

a) Die LargeHawk Ltd. ist Betreiber der Webseite www.rico-play.com (im Folgenden RICOPLAY genannt) die eine Spielautomatensimulation zum Download anbietet. Diese Spielautomatensoftware dient dem Automatenbegeisterten sowie Spielotheken -oder Spielhallenfreunden als Teil seiner Freizeitgestaltung.

b) Der Vertragspartner unterhält und betreibt eine oder mehrere Websites im Internet (im Folgenden gemeinsam die "Website").

2. Vertragsgegenstand
a) Gegenstand des Vertrages ist die Implementierung eines von RICOPLAY zur Verfügung gestellten Links auf der Website mit dem Ziel, eine zum gegenseitigen Nutzen geschlossene Werbekooperation zu gründen. Dabei ist die gegenständliche Werbekooperation beidseitig nicht exklusiv.

b) RICOPLAY stellt dem Vertragspartner auf Wunsch eine Auswahl an Werbemitteln (z.B. Logos, Banners, Grafiken, Texte) zu deren Einbindung in die Website des Vertragspartners zur Verfügung. RICOPLAY ist berechtigt, die Werbemittel jederzeit zu ändern, einzuschränken oder neue Werbemittel zur Verfügung zu stellen. Durch die Implementierung eines oder mehrerer dieser Werbemittel auf der Website ermöglicht der Vertragspartner, den Nutzern seiner Website durch Anklicken der entsprechenden Symbole direkt auf die RICOPLAY Seite zuzugreifen und dort die Spielautomatensoftware herunterzuladen (im Folgenden "der Link").

3. Voraussetzungen
a) RICOPLAY weist ausdrücklich darauf hin, dass das Angebot von RICOPLAY in manchen Staaten gesetzlichen Beschränkungen unterworfen ist und unter Umständen sogar verboten sein kann. Der Vertragspartner nimmt daher zur Kenntnis, dass das Angebot von RICOPLAY gemäß den Bestimmungen seines Heimatstaates nicht zulässig ist - nicht zum Abschluss dieses Vertrages und somit auch nicht zur Anbringung des Links auf seiner Website berechtigt ist. In diesem Fall ist es dem Vertragspartner auch untersagt, das Online-Antragsformular auszufüllen. Sollte RICOPLAY oder dem Vertragspartner aufgrund der Missachtung einschlägiger Verbote in dem Heimatstaat des Vertragspartners Nachteile, welcher Art auch immer, entstehen, so haftet für diese Nachteile ausschließlich der Vertragspartner.

b) Der Vertragspartner bestätigt des Weiteren, dass er die Website in eigenem Namen betreibt und er über die Website uneingeschränkt verfügungsberechtigt ist.

c) Technische Vorraussetzung für das Erkennen eines Kunden, der von der Internetseite des Vertragspartners kommt, ist, dass der Kunde die Cookie-Funktion des Browsers des von Ihm genutzten Computers eingeschaltet hat. Des Weiteren darf der Kunde die Cookies auf seinem Computer nicht gelöscht haben. Hat der Kunde die Cookie-Funktion des Browsers nicht eingeschaltet oder hat er die Cookies zwischenzeitlich gelöscht, ist es nicht möglich den Besucher dem Vertragspartner zu zuordnen.

4. Zustandekommen des Vertrages
a) RICOPLAY stellt ein Online-Antragsformular zur Verfügung, welches vom Vertragspartner auszufüllen und RICOPLAY zu übermitteln ist. Nach Übersendung des ausgefüllten Formulars wird der Antrag von RICOPLAY geprüft. Im Falle der Annahme wird dies dem Vertragspartner schriftlich bestätigt.

b) Mit dem Abschluss eines Vertrages wird dem Vertragspartner ein Link übermittelt. Kunden die mittels dieses Links auf die Angebote von RICOPLAY geleitet werden, werden registriert.

5. Lizenzen
a) Mit dem Zustandekommen des Vertrages erwirbt der Partner ein nicht übertragbares, jederzeit kündbares Recht, den von RICOPLAY zur Verfügung gestellten Link zum Zweck der Weiterleitung auf RICOPLAY zu nutzen. Dieses Recht umfasst nicht die Berechtigung, den Link zu verändern oder anderweitig zu bearbeiten. Die Lizenz zur Verwendung des Links erlischt mit der Kündigung des Vertrages.

b) Die Erstellung von ergänzenden Werbematerialien, die sich auf RICOPLAY beziehen, darf nur im Einvernehmen mit RICOPLAY erfolgen. Werbematerialien (welcher Art auch immer) dürfen daher erst nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von RICOPLAY eingesetzt werden.

c) Eine Änderung der URL-Adresse der Website des Vertragspartners ist keine Änderung des Vertrages und lässt seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag unberührt.

6. Aufbau und Pflege der Partner-Website
Der Vertragspartner bindet den im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung gestellten Link in seine Website ein und stellt dadurch eine Verbindung zu RICOPLAY her. Mithilfe der zugeteilten Link-Codes identifiziert das Registriersystem von RICOPLAY Kunden, die über den Link von der Website des Vertragspartners vermittelt werden.

7. Provision
a) Der Vertragspartner erhält als Gegenleistung für die Implementierung des Links gemäß Punkt 2. eine Prämie von 20 Euro pro vom Vertragspartner vermittelten Neukunden. Als vermittelter Neukunde gelten jene Kunden, die noch über keine Mitgliedschaft verfügen und die durch den vom Vertragspartner auf seiner Website angebrachten Link zur RICOPLAY gelangen, sich innerhalb von 30 Tagen (Cookie Laufzeit) bei RICOPLAY ordnungsgemäß registrieren und einen durch Echtgeld verursachten Umsatz von mindestens 20 Euro verzeichnen.

b) Die Provisionen werden zum Monatsende abgerechnet und bis zum 15. des nächstfolgenden Monats ausgezahlt.

c) Die Provisionen werden auf ein Bankkonto ausgezahlt oder auf ein RICOPLAY Mitgliedskonto transferiert.

d) Der Vertragspartner erhält monatlich eine Übersicht per Email aus der die Anzahl der vermittelten Anmeldungen sowie Neukunden hervorgehen.

e) Soweit Aufträge nicht zur Ausführung kommen oder rückabgewickelt werden, ohne dass dies von RICOPLAY zu vertreten ist, entfällt die Provision nachträglich und wird mit der nächstfolgenden Abrechnung verrechnet.

f) Ein Anspruch auf Erstattung von Auslagen und Kosten für weitere Werbetätigkeit des Vertragspartners besteht nur, wenn der Vertragspartner hiezu von RICOPLAY schriftlich beauftragt wurde.

8. Pflichten des Vertragspartners
a) Die Verantwortung für die korrekte technische Einbindung des Links liegt ausschließlich beim Vertragspartner. Er darf daher nur einen Link verwenden, der im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung gestellt wurde, andernfalls kann keine Gewährleistung für die korrekte Registrierung und Abrechnung der Verkäufe übernommen werden.

b) Die Verantwortlichkeit des Vertragspartners bezieht sich auch auf den technischen Betrieb seiner Website, insbesondere des Links zur RICOPLAY, sowie auf die Sicherstellung, dass die Inhalte der Website nicht die Rechte Dritter verletzen oder in anderer Weise gegen Gesetze verstoßen.

c) Der Vertragspartner ist verantwortlich für die Entwicklung, den Betrieb und die Wartung seiner Website sowie für sämtliches Material, das auf der Website erscheint. Er gewährleistet insbesondere, dass keine Gewaltdarstellung, keine sexuell eindeutigen Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich der Rasse, des Geschlecht, der Religion, Nationalität, Behinderung, der sexuellen Neigung oder des Alters auf seiner Website erscheinen.

d) Der Vertragspartner sichert zu, dass das auf seiner Website dargestellte Material keine Rechte Dritter verletzt (einschließlich Urheber- und Warenzeichenrechte, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere Rechte) und dass das auf seiner Website dargestellte Material weder beleidigend oder verleumderisch noch in einer anderen Weise rechtswidrig ist.

e) Der Vertragspartner darf seine Website nicht in einer Weise gestalten, die eine Verwechslungsgefahr mit der RICOPLAY-Website hervorruft, oder den Eindruck erweckt, dass die Website des Vertragspartners ganz oder zum Teil von RICOPLAY stammt.

f) Dem Vertragspartner ist es nicht gestattet, den Namen von RICOPLAY oder andere RICOPLAY zustehende Bezeichnungen oder Marken anders als durch die Installation der Werbemittel auf der eigenen Website zu verwenden. Der Vertragspartner hat dabei insbesondere auch die Verwendung von Bezeichnungen, die mit jenen von RICOPLAY verwechslungsfähig ähnlich sind, zu unterlassen.

9. Laufzeit
a) Der Vertrag kann jederzeit ohne Angabe von Gründen von beiden Partnern ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

b) Der Vertragspartner ist in diesem Falle verpflichtet, alle implementierten Links von RICPLAY zu löschen. Ein Zurückbehaltungs- oder Anfechtungsrecht steht ihm nicht zu.

c) RICOPLAY ist bis zum 15. des nächstfolgenden Monats verpflichtet, die bis dahin noch angefallenen Provisionen aus Verkäufen abzurechnen und auszuzahlen. RICOPLAY ist berechtigt, noch offene Provisionen mit allfälligen Ansprüchen gegen den Vertragspartner aufzurechnen.

d) Nach der Kündigung des Vertrages steht dem Vertragspartner keine weitere Vergütung und auch kein sonstiger Abfindungsanspruch gegen RICOPLAY zu.

10. Vertragsänderung
RICOPLAY behält sich vor, Regelungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung jederzeit zu ändern. Der Partner wird per E-Mail über die Änderungen informiert. Erfolgt keine Kündigung des Vertrages innerhalb einer Woche ab Zugang der Änderung, gilt die Änderung als angenommen.

11. Sonstiges
a) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

b) Sollte eine der vertraglichen Regelungen unwirksam sein oder werden, so wird die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vereinbarung möglichst nahe kommt. Die übrigen Bestimmungen des Vertrages bleiben hiervon unberührt.

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